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Impressionen

Bürgersaal

Der Bürgersaal befindet sich im Bürgergemeindehaus an der Kirchgasse 11 im Herzen von Reinach. Er bietet Platz für 50 Personen. Der Bürgersaal verfügt über eine Musikanlage und eine Leinwand, eine Küche inkl. Geschirr gehört auch dazu.

Mietgebühren

Die Person, die den Bürgersaal mietet, ist für den Anlass verantwortlich. Die Miete für den Saal, die Benutzung des Foyers inkl. Garderobe und Küche beträgt

  • CHF 350 pro Anlass

  • CHF 280 Spezialpreis für Reinacher Ortsbürgerinnen und -bürger

Mietbedingungen

Die Bürgergemeinde Reinach BL stellt ihre Räumlichkeiten der Bevölkerung von Reinach und Umgebung zur Verfügung, damit Anlässe in angenehmer Umgebung stattfinden können. Damit dies auch so bleibt ist es unerlässlich, dass alle anwesenden Personen sorgfältig mit den Räumen und dem Mobiliar umgehen – vor, während und nach dem Anlass.

Mit der Vertragsunterschrift übernimmt die Mieterin oder der Mieter die Verantwortung für die gesamte Dauer der Miete sowie für das Verhalten aller Gäste. In den Räumen der Bürgergemeinde Reinach BL ist Rauchen sowie das Abbrennen von Feuerwerk verboten.

Die gemieteten Räume inkl. Umgebung sind in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Alle weiteren Details sind im Mietvertrag sowie der Hausordnung geregelt.

Verfügbarkeit

Untenstehend sehen Sie die Verfügbarkeit des Bürgersaals, für Reservationen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an bgr@bgreinach.ch oder 061 712 12 24.

Anfahrt und Parkplätze

Auf dem Ernst Feigenwinter-Platz besteht ein allgemeines Parkverbot. Die Mieterinnen und Mieter erhalten eine Parkbewilligung. Öffentliche Parkplätze (kostenpflichtig) befinden sich in der näheren Umgebung, z.B. in der Ziegelgasse.

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