Behörden
Bürgerrat
Der Bürgerrat setzt sich aus fünf, alle vier Jahre neu zu wählenden, Personen zusammen. Eine stille Wahl ist gemäss Gemeindeordnung ausgeschlossen.
Jeder Bürgerrat steht einem Departement vor, das diverse Aufgaben beinhaltet. Die Aufteilung der Departemente obliegt dem gewählten Bürgerrat und wird jeweils zu Beginn einer Amtsperiode festgelegt. Aus dem Kreis der gewählten Bürgerräte ist zudem ein Präsident/-in und ein Vizepräsident/-in zu bestimmen. Steht für das Präsidium nur ein Kandidat zur Verfügung, ist eine stille Wahl möglich.

v.l.n.r.: Andreas Jeppesen, Daniela Grieder, Jürg Feigenwinter, Kathrin Beck-Siegrist, Thomas Leimgruber, Lukas Giger
Inhalt
Verwaltung
Die administrativen Belange der Bürgergemeinde werden durch eine Geschäftsführerin resp. Geschäftsführer wahrgenommen. Dieser wird durch den Bürgerrat gewählt und angestellt.
Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei Bürgerinnen und Bürgern, die durch die Bürgergemeindeversammlung gewählt werden. Neben der Prüfung der Jahresrechnung obliegt der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission auch die Erwahrung der Bürgerratswahlen.
-
Borer Christoph
-
Roller Heinz
-
Roth Urban
Wahlbüro
Das Wahlbüro besteht aus acht Bürgerinnen und Bürgern, die durch die Bürgergemeindeversammlung gewählt werden. Neben der Auszählung der Wahl-/Stimmzettel amtet das Wahlbüro als Stimmenzähler bei den Bürgergemeindeversammlungen.
-
Kunz Thomas (Präsident)
-
Eckinger Alexander
-
Grosser Jürgen
-
Imhof Sonja
-
Jörg Andrea
-
Künti Urs
-
Zingg Jürg





