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Die Bürgergemeinde Reinach BL bietet die Möglichkeit, sich das für ein erfolgreiches Bestehen des Integrationsgesprächs notwendige Staatskundewissen durch einen Berufsschullehrer vermitteln zu lassen. Aktuelle Termine finden Sie in unserer Agenda.

Ausländische Staatsbürger

Voraussetzungen

Wenn Sie sich für eine Einbürgerung in Reinach interessieren, dann orientieren Sie sich bitte an folgendem Vorgehen

    • minimale Aufenthaltsdauer in der Schweiz von 10 Jahren

      • Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählen doppelt

      • tatsächlicher Aufenthalt mindestens 6 Jahre

    • minimale Niederlassungsdauer von 5 Jahren im Kanton Basel-Landschaft

    • minimale Niederlassungsdauer von 2 Jahren in der Gemeinde Reinach BL

    • Besitz der Niederlassungsbewilligung Ausweis C

    • Minderjährige, welche ein eigenständiges Gesuch einreichen, müssen das 16. Altersjahr vollendet haben

    • Nachweis der Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (mündlich und schriftlich)

    • ungetrübter strafrechtlicher und finanzieller Leumund

    • kein Eintrag im Strafregister und keine hängigen Strafverfahren 

    • kein Eintrag im Betreibungsregister und keine hängigen Betreibungen 

    • keine Steuerschulden und / oder Steuerrückstände

    • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung

    • Kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 5 Jahren unmittelbar vor der Gesuchs-Einreichung

    • erfolgreiche Integration und Bestehen des Integrationsgesprächs

Gebühren

Die Gebühr ist auch zu entrichten bei:

  • Nichterteilung des Bürgerrechts;

  • Nichterteilung der kantonalen oder eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung;

  • Nichterteilung des Kantonsbürgerrechts;

  • Abschreibung des Gesuchs, insbesondere infolge Rückzugs.

 

Bund

CHF 50.- bis CHF 150.- für minder- oder volljährige Einzelpersonen oder Ehegatten, die gemeinsam ein Gesuch stellen



CHF 500.- für die erleichterte Einbürgerung 

Kanton

Maximal CHF 3'000.- pro Gesuch für Personen oder Ehegatten mit unmündigen 
Kindern, die gemeinsam ein Gesuch stellen 

Reinach

Maximal CHF 3'000.- pro Gesuch für Personen oder Ehegatten mit unmündigen Kindern, die gemeinsam ein Gesuch stellen 

Anmeldung

Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, dann laden Sie sich bitte das Anmeldeformular herunter und füllen ein Formular pro Person aus (sowohl für Erwachsene als auch Kinder). Sie können uns das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular digital an bgr@bgreinach.ch oder postalisch an Bürgergemeinde Reinach BL, Kirchgasse 11, 4153 Reinach zustellen.

Anmeldeformular herunterladen

Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen?

Weiteres Vorgehen

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir diese prüfen und Sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Prüfung der Voraussetzungen und der Klärung allfälliger Fragen. Wir besprechen gemeinsam das Gesuch, verschiedene Formulare und Merkblätter. Diese erhalten Sie alle während dem Gespräch. Sobald Sie die benötigten Unterlagen beschafft haben, starten Sie das Einbürgerungsverfahren. 

Erleichterte Einbürgerung

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir diese prüfen und Sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Prüfung der Voraussetzungen und der Klärung allfälliger Fragen. Wir besprechen gemeinsam das Gesuch, verschiedene Formulare und Merkblätter. Diese erhalten Sie alle während dem Gespräch. Sobald Sie die benötigten Unterlagen beschafft haben, starten Sie das Einbürgerungsverfahren. 

Erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

Hier gelten besondere Voraussetzungen, Anforderungen und Gebühren. Die detaillierten Bestimmungen finden Sie direkt im Bundesgesetz und in der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht. Gerne können Sie die entsprechenden Anmeldeformulare bei der Bürgergemeinde Reinach anfordern.

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