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Inhalt
Schweizer Staatsbürger
Voraussetzungen
Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit und möchten Bürgerin oder Bürger von Reinach werden? Sie können sich um das Reinacher Bürgerrecht bewerben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Minimale Niederlassungsdauer von 3 Jahren im Kanton und 2 Jahren in Reinach
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Ungetrübter strafrechtlicher und finanzieller Leumund
Gebühren
Die jeweilige Gebühr für die Erteilung des Gemeinde- sowie des Kantonsbürgerrechts bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand. Sie beträgt jeweils maximal Fr. 3‘000.-. In der Praxis können Sie als Schweizer Bürger/-in für ein ordentliches Einbürgerungsverfahren mit Gebühren von ca. Fr. 600.- pro Gesuch rechnen.
Die Gebühr ist auch zu entrichten bei:
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Nichterteilung des Bürgerrechts;
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Nichterteilung der kantonalen oder eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung;
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Nichterteilung des Kantonsbürgerrechts;
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Abschreibung des Gesuchs, insbesondere infolge Rückzugs.
Kanton
ca. CHF 300.- pro Gesuch
Reinach
CHF 300.- pro Gesuch
Anmeldung
Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, dann laden Sie sich bitte das Anmeldeformular herunter und füllen ein Formular pro Person aus (sowohl für Erwachsene als auch Kinder). Sie können uns das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular digital an bgr@bgreinach.ch oder postalisch an Bürgergemeinde Reinach BL, Kirchgasse 11, 4153 Reinach zustellen.
Weiteres Vorgehen
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir diese prüfen und Sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Prüfung der Voraussetzungen und der Klärung allfälliger Fragen. Wir besprechen gemeinsam das Gesuch, verschiedene Formulare und Merkblätter. Diese erhalten Sie alle während dem Gespräch. Sobald Sie die benötigten Unterlagen beschafft haben, starten Sie das Einbürgerungsverfahren.