1. DIE SCHWEIZ
1.1 Begriff Staat
Zu einem Staat gehören drei Dinge: ein Gebiet, ein Volk, Regeln des Zusammenlebens (d.h. Staatsgewalt, Rechtsordnung).
1.2 Das Staatsgebiet der Schweiz
Das Staatsgebiet der Schweiz umfasst rund 41'000 km2. Geographisch gesehen besteht die Schweiz aus dem Jura, dem durch den Genfersee und den Bodensee begrenzten Mittelland und dem Alpengebiet Die Schweiz grenzt im Westen an Frankreich, im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und Lichtenstein sowie im Süden an Italien.

Der Name Schweiz ist eine Abkürzung. Der richtige Name lautet "Schweizerische Eidgenossenschaft" lateinisch "Confoederatio Helvetica", daher das Autokennzeichen CH.
1.3 Das Staatsvolk der Schweiz
Die Schweizer, die im Staatsgebiet der Eidgenossenschaft wohnen, bilden das Staatsvolk der Schweiz. Die Gesamtbevölkerung der Schweiz belief sich Ende 2006 auf 7'508'700 Einwohner, davon rund 1.55 Mio. Ausländer (20.7%).
Von der Gesamtbevölkerung sprechen 63.7% deutsch, 20.4% französisch, 6.5% italienisch, 0.5% rätoromanisch und 8.9% eine andere Sprache. Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind Landessprachen; Deutsch, Französisch und Italienisch sind Amtssprachen.
Nach Religionszugehörigkeit sind 77% der Schweizer Christen (42% katholisch, 35% reformiert). Die übrigen bekennen sich zum Islam, zum Judentum, zu anderen Religionen oder sind konfessionslos.
1.4 Geschichtlicher Abriss
| 1291 | Gründung des ersten Bundes der Eidgenossen durch Vertreter der Talschaften von Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Folge stossen laufend weitere Talschaften und Städte zu diesem Bund, unter anderem |
| 1501 | die Stadt Basel tritt dem Bund der Eidgenossen bei. |
| 1798 | Untergang der alten Eidgenossenschaft im Gefolge der französische Revolution. Beseitigung der Untertanenverhältnisse und der Herrschaften über andere Gebiete. Die Schweiz wird ein von Frankreich kontrollierter Zentralstaat. |
| 1815 | Wiederherstellung des alten Staatenbundes, aber mit neuen Kantonen, die aus den früheren Untertanengebieten und Herrschaften sowie aus den sogenannten zugewandten Orten hervorgegangen sind (TI, GE, VD, VS, NE, SG, TG, AG, GR). |
| 1847 | Bürgerkrieg (Sonderbundskrieg) zwischen den konservativen Kräften bzw. Kantonen (welche den Staatenbund beibehalten wollen) und den liberalen bzw. radikalen Kräften und Kantonen (welche einen Zentralstaat wollen). |
| 1848 | Bundesverfassung der Schweiz. Kompromiss im Sinne eines Bundesstaates. |
| 1874 | 1. Totalrevision der Bundesverfassung |
| 1999 | 2. Totalrevision der Bundesverfassung |
1.5 Die Staatsgewalt der Schweiz
Die Staatsgewalt wird durch sogenannte Behörden auf der Basis von Verfassung, Gesetzen und Verordnungen ausgeübt.
1.6 Die Hauptzwecke des Staates Schweiz
Der Staat Schweiz hat wie jede menschliche Gemeinschaft Ziele, die er mit und für seine Bürger erreichen möchte. Es sind dies, gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung:
- Schutz der Freiheit und Rechte des Volkes, Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes
- Meinungs- und Informationsfreiheit
- Medienfreiheit
- Sprachenfreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Niederlassungsfreiheit (nur Schweizer Bürger)
- Eigentumsgarantie
- Wirtschaftsfreiheit
- Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Politische Rechte (nur Schweizer Bürger über 18 Jahren)
- Recht auf Leben und persönliche Freiheit
- Recht auf Ehe und Familie
- Petitionsrecht
- Wille sich zu verteidigen und zu schützen (Armee, Zivilschutz)
- Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt, einer nachhaltigen Entwicklung, des inneren Zusammenhalts und der kulturellen Vielfalt der Schweiz
- Konjunkturpolitik
- Währungspolitik
- Strukturpolitik
- Wohnbau- und Wohneigentumsförderung
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
- Sozialziele
- Förderung der Wissenschaft und Forschung
- Recht auf Hilfe in Notlagen
- Möglichst grosse Chancengleichheit unter Bürgerinnen und Bürgern
- Anspruch auf Grundschulunterricht
- Rechtsgleichheit
- Schutz vor Willkür
-
Einsatz für dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung
- Umweltschutzgesetzgebung
- Raumplanung
- Wasserbewirtschaftung
- Schutz des Waldes
- Regelungen für Transit- und Schwerverkehr
- Wille, mit den anderen Staaten in Frieden zusammenzuleben: Neutralität, Staatsverträge, Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
1.7 Die Schweiz - ein Rechtsstaat
Die Schweiz ist eine Republik (nicht etwa eine Monarchie) und eine Demokratie (nicht etwa die Diktatur eines Einzelnen oder einer Partei). Man spricht auch von einem Rechtsstaat, im Gegensatz zu einer Gewaltherrschaft oder den früheren sogenannten Volksdemokratien.
Die Schweiz ist ein Rechtsstaat weil:
- sich die Behörden an die Verfassung und die Gesetze hatten müssen
- sich die Bürger frei bewegen und offen und kritisch über Behörden äussern dürfen
- die Bürger die Behörden frei wählen und über Verfassung und Gesetze abstimmen können (direkte Demokratie)
- die Bürger mit einer Initiative die ausführenden Behörden zum Handeln zwingen können
-
die staatliche Gewalt dreigeteilt ist in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Jurisdiktion (Rechtsprechung)
- die Initiative: ein Begehren um Schaffung oder Änderung der Verfassung oder eines Gesetzes.
- das Referendum: ein Begehren, dass Beschlüsse einer Behörde, eines Parlaments oder einer Gemeindeversammlung dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden.
- die Gesetze zu beachten
- die Steuern zu bezahlen
- die Grundschule zu besuchen
- für Schweizer gilt zusätzlich die Wehrpflicht (für Schweizerinnen freiwillig)
- 9 Jahre die Schule zu besuchen
1.8 Die Behörden in Bund, Kantonen und Gemeinden
Wir unterscheiden die drei Gewalten, die gesetzgebende, die ausführende und die richterliche Gewalt:
- Hauptaufgaben der gesetzgebenden Gewalt (Legislative)
- berät und beschliesst die Gesetze
- kontrolliert die Regierungstätigkeit
- gewährt die finanziellen Mittel an Regierung und Verwaltung
- kann die Regierung zum Handeln veranlassen
- Hauptaufgaben der ausführenden Gewalt (Exekutive)
- führt die von der Legislative beschlossenen Gesetze und Beschlüsse aus
- unterbreitet seine Vorhaben dem Parlament
- plant und denkt voraus
- Hauptaufgaben der richterlichen Gewalt (Judikative)
- entscheidet aufgrund der Gesetze über Recht und Unrecht
- spricht bei Verstössen gegen die Gesetze Strafen aus
Die Wahl der Behörden
Für die Wahl der Behörden gibt es grundsätzlich 2 Verfahren:
Majorzsystem:
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält (Beispiele: Regierungsrat, Bürgerrat).
Proporzsystem:
Zuerst werden aufgrund der Parteistimmen die Sitze auf die Parteien verteilt. Dann entscheidet innerhalb der Partei die persönliche Stimmenzahl, wer gewählt ist (Beispiele: Nationalrat, Landrat, Gemeinderat, Einwohnerrat).
Jemand der im Besitze des aktiven Wahlrechtes ist, kann die politischen Behörden wählen. Eine Person, welche zusätzlich im Besitze des passiven Wahlrechts ist, kann sich für die Wahl in eine Behörde aufstellen lassen und wird bei Erfolg somit Mitglied der betreffenden Behörde.
1.9 Die Schweiz - ein föderalistischer Staat
Die Schweiz ist ein Bundesstaat, d.h. ein aus früher selbständigen Staaten zusammengesetzter Staat, mit Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den Behörden von Bund und Kantonen.
Gegensätze:
Staatenbund (GUS, Europäische Union)
Zentralstaat (Frankreich, Spanien)
In der Schweiz existieren 26 Kantone, genau genommen sind es 20 Voll- und 6 Halbkantonen (Al und AR, BS und BL, OW und NW). Die Schweiz ist jedoch nicht in diese 26 Kantone geteilt, sondern – im Gegenteil – die Gesamtheit der Kantone bilden den Staat Schweiz. Die Kantone sind souverän, d.h. rechtsunabhängig, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung eingeschränkt ist.
Der Bund ist insbesondere zuständig für: Aussenpolitik, Einsatz der Armee, Zollwesen, Geld und Währungspolitik, Post und Bahn, Sicherstellung der Landesverteidigung, Konjunkturpolitik, Zivil- und Strafrechtsgesetzgebeung.
Die Kantone sind insbesondere zuständig für: Schulwesen, Fürsorgewesen, Organisation des Rechtswesens, Kulturelles, Regelung Verhältnis Kirche/Staat.
1.10 Die Gemeinden
Die Gemeinden sind Teil des Kantons und unterstehen der kantonalen Gesetzgebung. Sie verfügen über einen eigenen Wirkungskreis (Gemeinde-Autonomie). Es gibt Einwohner- und Bürgergemeinden:
Die Einwohnergemeinde
Sie umfasst politisch alle in der Gemeindegrenze wohnhaften Schweizer und Schweizerinnen, im weiteren Sinne alle innerhalb der Gemeindegrenze wohnenden Personen.
Die Hauptaufgaben der Einwohnergemeinde sind:
- Führung des Stimmregisters, Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
- Führung der Einwohnerkontrolle und des Zivilstandswesens
- Führung der Volksschule (im Auftrag des Kantons)
- Wasserversorgung
- Steuerwesen (im Auftrag des Kantons)
- Umweltschutz
- Führung des Gemeindehaushalts
- Allgemeine Wohlfahrt (Fürsorge, Versorgung)
- Ortspolizei
- Gesundheitspflege / Kulturpflege / Förderung Handel und Verkehr
- Versorgung und Entsorgung
Die Bürgergemeinde
Sie umfasst in einer Einwohnergemeinde alle Personen, die das Bürgerrecht der Gemeinde besitzen.
Die Hauptaufgaben der Bürgergemeinde sind:
- Vermögensverwaltung
- Forstwesen (Wald)
- Erteilen des Bürgerrechts.
2. DER KANTON BASEL-LANDSCHAFT
| 1501 | Eintritt der Stadt Basel (mit ihrer Landschaft) in die Schweizerische Eidgenossenschaft |
| 1833 | Trennung des Kantons in Basel-Stadt und Basel-Landschaft |
Der Kanton Basel-Landschaft umfasst 517 km2, und zählt 270'476 Einwohner (per 30.9.2007).
Der Kanton ist in die 5 Bezirke Arlesheim, Laufen, Liestal, Sissach und Waldenburg eingeteilt (siehe Karte unten). Die Bezirke sind Verwaltungsbereiche des Kantons, d.h. Dienstleistungen des Kantons werden dezentral in den Bezirken erbracht.

3. DIE GEMEINDE REINACH
| Einwohnerzahl: | 18‘848 (per 30.9.2007) und damit grösste Gemeinde des Kantons BL |
| Fläche: | 7 km2 |
| Höchster Punkt: | 371 m ü.M. (Bruderholz) |
| Tiefster Punkt: | 274 m ü.M. (Birsufer) |
| Höhe Dorfkern: | 303 m ü.M. |
| Wappen: | geteilter Schild, links silbern, rechts blau (Farben des ehemaligen bischöflichen Amtes Birseck), darauf ein roter Bischofsstab und drei Goldkugeln (Insignien des heiligen Nikolaus von Myra, Patron der Dorfkirche). |
| Geschichtliches: | Reinach gehörte seit dem Mittelalter zum Fürstbistum Basel, welches einen Teil des sogenannten "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" bildete. 1793 löste die französische Revolution dieses Fürstbistum auf und Reinach kam zur sogenannten "Raurachischen Republik", später direkt zu Frankreich. Mit den Beschlüssen des Wiener Kongresses, nach der Niederlage Napoleons wurde das alte Fürstbistum definitiv aufgelöst. Der grösste Teil kam zum Kanton Bern (Biel, Jura, Laufental), das Birseck und das Leimental zum Kanton Basel und damit zur Schweiz. 1833 kam es zur Trennung von Stadt und Land. Reinach schloss sich unter dem Druck der umliegenden Gemeinden ebenfalls dem neuen Kanton Basel-Landschaft an. |

4. ÜBERSICHT ÜBER DIE BEHÖRDEN VON BUND, KANTON UND GEMEINDE

Der National- und Ständerat (das Bundesparlament), der Land- und Regierungsrat auf kantonaler Stufe und der Einwohner- resp. Gemeinderat werden vom Volk gewählt. Ausnahmen, welche nicht vom Volk gewählt werden, sind:
Bundesrat - Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung
Bundesgericht - Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung
Obergericht - Wahl durch den Landrat
Strafgericht - Wahl durch den Landrat
Vormundschaftsbehörde - Wahl durch den Einwohnerrat
Die Bürgergemeindeversammlung ist keine Behörde, sondern stellt die Gesamtheit der Bürger dar, welche den Bürgerrat wählen.
5. AKTUELLE SITUATION IN BUND, KANTON UND GEMEINDE
5.1 Bundesrat
| Name | Departement | Partei |
| Burkhalter, Didier | Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) | FDP |
| Calmy-Rey, Micheline | Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) | SP |
| Leuthard, Doris | Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD) | CVP |
| Leuenberger, Moritz | Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) | SP |
| Maurer, Ueli | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) | SVP |
| Merz, Hans-Ulrich | Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) | FDP |
| Widmer-Schlumpf, Eveline | Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) | SVP |
5.2 Regierungsrat Baselland
| Name | Direktion | Partei |
| Balmer, Adrian | Finanz- und Kirchendirektion (FKD) | FDP |
| Krähenbühl, Jörg | Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) | SVP |
| Pegoraro, Sabine | Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPM) | FDP |
| Wüthrich, Urs | Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (EKD) | SP |
| Zwick, Peter | Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) | CVP |
5.3 Gemeinderat Reinach
| Name | Geschäftsbereiche | Partei |
| Brugger, Stefan | Mobilität | CVP |
| Chappuis, Eva | Bildung | SP |
| Hartmann, Franz | Umwelt, Ver- und Entsorgung | SVP |
| Hintermann, Urs | Stadtentwicklung, Finanzierung und Präsidiales | SP |
| Maag, Bianca | Soziales und Gesundheit | SP |
| Wenger, Paul | Freizeit und Kultur | SVP |
| Zumbühl, Hans-Ulrich | Bevölkerungsdienste und Sicherheit | FDP |
5.4 Bürgerrat Reinach
| Name | Geschäftsbereiche |
| Feigenwinter, Jürg | Einbürgerungen |
| Jeppesen, Andreas | Infrastruktur |
| Leimgruber, Thomas | Finanzen |
| Meier, Peter J. | Präsident, Forst |
| Schultheiss, Vreni | Vizepräsidentin, Kultur |
5.5 Die politischen Parteien der Legislative
| Abk. | Name | Nationalrat | Ständerat | Landrat | Einwohnerrat |
| CVP | Christlich-Demokratische Volkspartei | 31 | 15 | 11 | 8 |
| EVP | Evangelische Volkspartei | 2 | 0 | 3 | 1 |
| FDP | Freisinnig-Demokratische Partei | 31 | 12 | 19 | 7 |
| GLP | Grün-Liberale Partei | 3 | 0 | 0 | 0 |
| Grüne | Grüne Partei | 20 | 2 | 8 | 0 |
| LP | Liberale Partei | 4 | 0 | 0 | 0 |
| SVP | Schweizerische Volkspartei | 62 | 7 | 20 | 6 |
| SP | Sozialdemokratische Partei | 43 | 9 | 25 | 10 |
| Übrige | 4 | 1 | 4 | 8 | |
| Total | 200 | 46 | 90 | 40 |
