Staatskunde
Nachfolgend finden Sie den Leitfaden zur Vorbereitung auf das staatskundliche Eignungsgespräch. Dieses Eignungsgespräch müssen ausländische Gesuchssteller, welche keine obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, zwingend ablegen.

Leitfaden Staatskunde [PDF, 371KB]


1. DIE SCHWEIZ


1.1 Begriff Staat

Zu einem Staat gehören drei Dinge: ein Gebiet, ein Volk, Regeln des Zusammenlebens (d.h. Staatsgewalt, Rechtsordnung).


1.2 Das Staatsgebiet der Schweiz

Das Staatsgebiet der Schweiz umfasst rund 41'000 km2. Geographisch gesehen besteht die Schweiz aus dem Jura, dem durch den Genfersee und den Bodensee begrenzten Mittelland und dem Alpengebiet Die Schweiz grenzt im Westen an Frankreich, im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und Lichtenstein sowie im Süden an Italien.



Der Name Schweiz ist eine Abkürzung. Der richtige Name lautet "Schweizerische Eidgenossenschaft" lateinisch "Confoederatio Helvetica", daher das Autokennzeichen CH.


1.3 Das Staatsvolk der Schweiz


Die Schweizer, die im Staatsgebiet der Eidgenossenschaft wohnen, bilden das Staatsvolk der Schweiz. Die Gesamtbevölkerung der Schweiz belief sich Ende 2006 auf 7'508'700 Einwohner, davon rund 1.55 Mio. Ausländer (20.7%).

Von der Gesamtbevölkerung sprechen 63.7% deutsch, 20.4% französisch, 6.5% italienisch, 0.5% rätoromanisch und 8.9% eine andere Sprache. Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind Landessprachen; Deutsch, Französisch und Italienisch sind Amtssprachen.

Nach Religionszugehörigkeit sind 77% der Schweizer Christen (42% katholisch, 35% reformiert). Die übrigen bekennen sich zum Islam, zum Judentum, zu anderen Religionen oder sind konfessionslos.


1.4 Geschichtlicher Abriss

1291 Gründung des ersten Bundes der Eidgenossen durch Vertreter der Talschaften von Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Folge stossen laufend weitere Talschaften und Städte zu diesem Bund, unter anderem
1501 die Stadt Basel tritt dem Bund der Eidgenossen bei.
1798 Untergang der alten Eidgenossenschaft im Gefolge der französische Revolution. Beseitigung der Untertanenverhältnisse und der Herrschaften über andere Gebiete. Die Schweiz wird ein von Frankreich kontrollierter Zentralstaat.
1815 Wiederherstellung des alten Staatenbundes, aber mit neuen Kantonen, die aus den früheren Untertanengebieten und Herrschaften sowie aus den sogenannten zugewandten Orten hervorgegangen sind (TI, GE, VD, VS, NE, SG, TG, AG, GR).
1847 Bürgerkrieg (Sonderbundskrieg) zwischen den konservativen Kräften bzw. Kantonen (welche den Staatenbund beibehalten wollen) und den liberalen bzw. radikalen Kräften und Kantonen (welche einen Zentralstaat wollen).
1848 Bundesverfassung der Schweiz. Kompromiss im Sinne eines Bundesstaates.
1874 1. Totalrevision der Bundesverfassung
1999 2. Totalrevision der Bundesverfassung


1.5 Die Staatsgewalt der Schweiz

Die Staatsgewalt wird durch sogenannte Behörden auf der Basis von Verfassung, Gesetzen und Verordnungen ausgeübt.


1.6 Die Hauptzwecke des Staates Schweiz

Der Staat Schweiz hat wie jede menschliche Gemeinschaft Ziele, die er mit und für seine Bürger erreichen möchte. Es sind dies, gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung:
1.7 Die Schweiz - ein Rechtsstaat

Die Schweiz ist eine Republik (nicht etwa eine Monarchie) und eine Demokratie (nicht etwa die Diktatur eines Einzelnen oder einer Partei). Man spricht auch von einem Rechtsstaat, im Gegensatz zu einer Gewaltherrschaft oder den früheren sogenannten Volksdemokratien.

Die Schweiz ist ein Rechtsstaat weil: Instrumente der direkten Demokratie sind unter anderem: Der Rechtsstaat auferlegt aber auch Pflichten. Für Schweizer und Ausländer besteht die Pflicht: Für Schweizer vom 20. bis 42. Altersjahr gilt zusätzlich die Wehrpflicht und bis zum 50. Altersjahr die Zivilschutzpflicht.


1.8 Die Behörden in Bund, Kantonen und Gemeinden

Wir unterscheiden die drei Gewalten, die gesetzgebende, die ausführende und die richterliche Gewalt:


Die Wahl der Behörden

Für die Wahl der Behörden gibt es grundsätzlich 2 Verfahren:

Majorzsystem:
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält (Beispiele: Regierungsrat, Bürgerrat).

Proporzsystem:
Zuerst werden aufgrund der Parteistimmen die Sitze auf die Parteien verteilt. Dann entscheidet innerhalb der Partei die persönliche Stimmenzahl, wer gewählt ist (Beispiele: Nationalrat, Landrat, Gemeinderat, Einwohnerrat).
Jemand der im Besitze des aktiven Wahlrechtes ist, kann die politischen Behörden wählen. Eine Person, welche zusätzlich im Besitze des passiven Wahlrechts ist, kann sich für die Wahl in eine Behörde aufstellen lassen und wird bei Erfolg somit Mitglied der betreffenden Behörde.


1.9 Die Schweiz - ein föderalistischer Staat

Die Schweiz ist ein Bundesstaat, d.h. ein aus früher selbständigen Staaten zusammengesetzter Staat, mit Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den Behörden von Bund und Kantonen.

Gegensätze:
Staatenbund (GUS, Europäische Union)
Zentralstaat (Frankreich, Spanien)

In der Schweiz existieren 26 Kantone, genau genommen sind es 20 Voll- und 6 Halbkantonen (Al und AR, BS und BL, OW und NW). Die Schweiz ist jedoch nicht in diese 26 Kantone geteilt, sondern – im Gegenteil – die Gesamtheit der Kantone bilden den Staat Schweiz. Die Kantone sind souverän, d.h. rechtsunabhängig, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung eingeschränkt ist.

Der Bund ist insbesondere zuständig für: Aussenpolitik, Einsatz der Armee, Zollwesen, Geld und Währungspolitik, Post und Bahn, Sicherstellung der Landesverteidigung, Konjunkturpolitik, Zivil- und Strafrechtsgesetzgebeung.

Die Kantone sind insbesondere zuständig für: Schulwesen, Fürsorgewesen, Organisation des Rechtswesens, Kulturelles, Regelung Verhältnis Kirche/Staat.


1.10 Die Gemeinden

Die Gemeinden sind Teil des Kantons und unterstehen der kantonalen Gesetzgebung. Sie verfügen über einen eigenen Wirkungskreis (Gemeinde-Autonomie). Es gibt Einwohner- und Bürgergemeinden:

Die Einwohnergemeinde

Sie umfasst politisch alle in der Gemeindegrenze wohnhaften Schweizer und Schweizerinnen, im weiteren Sinne alle innerhalb der Gemeindegrenze wohnenden Personen.

Die Hauptaufgaben der Einwohnergemeinde sind:

Die Bürgergemeinde

Sie umfasst in einer Einwohnergemeinde alle Personen, die das Bürgerrecht der Gemeinde besitzen.

Die Hauptaufgaben der Bürgergemeinde sind:


2. DER KANTON BASEL-LANDSCHAFT

1501 Eintritt der Stadt Basel (mit ihrer Landschaft) in die Schweizerische Eidgenossenschaft
1833 Trennung des Kantons in Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Der Kanton Basel-Landschaft umfasst 517 km2, und zählt 270'476 Einwohner (per 30.9.2007).

Der Kanton ist in die 5 Bezirke Arlesheim, Laufen, Liestal, Sissach und Waldenburg eingeteilt (siehe Karte unten). Die Bezirke sind Verwaltungsbereiche des Kantons, d.h. Dienstleistungen des Kantons werden dezentral in den Bezirken erbracht.




3. DIE GEMEINDE REINACH

Einwohnerzahl: 18‘848 (per 30.9.2007) und damit grösste Gemeinde des Kantons BL
Fläche: 7 km2
Höchster Punkt: 371 m ü.M. (Bruderholz)
Tiefster Punkt: 274 m ü.M. (Birsufer)
Höhe Dorfkern: 303 m ü.M.
Wappen: geteilter Schild, links silbern, rechts blau (Farben des ehemaligen bischöflichen Amtes Birseck), darauf ein roter Bischofsstab und drei Goldkugeln (Insignien des heiligen Nikolaus von Myra, Patron der Dorfkirche).
Geschichtliches: Reinach gehörte seit dem Mittelalter zum Fürstbistum Basel, welches einen Teil des sogenannten "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" bildete. 1793 löste die französische Revolution dieses Fürstbistum auf und Reinach kam zur sogenannten "Raurachischen Republik", später direkt zu Frankreich. Mit den Beschlüssen des Wiener Kongresses, nach der Niederlage Napoleons wurde das alte Fürstbistum definitiv aufgelöst. Der grösste Teil kam zum Kanton Bern (Biel, Jura, Laufental), das Birseck und das Leimental zum Kanton Basel und damit zur Schweiz. 1833 kam es zur Trennung von Stadt und Land. Reinach schloss sich unter dem Druck der umliegenden Gemeinden ebenfalls dem neuen Kanton Basel-Landschaft an.




4. ÜBERSICHT ÜBER DIE BEHÖRDEN VON BUND, KANTON UND GEMEINDE



Der National- und Ständerat (das Bundesparlament), der Land- und Regierungsrat auf kantonaler Stufe und der Einwohner- resp. Gemeinderat werden vom Volk gewählt. Ausnahmen, welche nicht vom Volk gewählt werden, sind:

Bundesrat - Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung
Bundesgericht - Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung
Obergericht - Wahl durch den Landrat
Strafgericht - Wahl durch den Landrat
Vormundschaftsbehörde - Wahl durch den Einwohnerrat

Die Bürgergemeindeversammlung ist keine Behörde, sondern stellt die Gesamtheit der Bürger dar, welche den Bürgerrat wählen.


5. AKTUELLE SITUATION IN BUND, KANTON UND GEMEINDE


5.1 Bundesrat

Name Departement Partei
Burkhalter, Didier Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) FDP
Calmy-Rey, Micheline Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) SP
Leuthard, Doris Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD) CVP
Leuenberger, Moritz Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) SP
Maurer, Ueli Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) SVP
Merz, Hans-Ulrich Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) FDP
Widmer-Schlumpf, Eveline Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) SVP


5.2 Regierungsrat Baselland

Name Direktion Partei
Balmer, Adrian Finanz- und Kirchendirektion (FKD) FDP
Krähenbühl, Jörg Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) SVP
Pegoraro, Sabine Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPM) FDP
Wüthrich, Urs Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (EKD) SP
Zwick, Peter Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) CVP


5.3 Gemeinderat Reinach

Name Geschäftsbereiche Partei
Brugger, Stefan Mobilität CVP
Chappuis, Eva Bildung SP
Hartmann, Franz Umwelt, Ver- und Entsorgung SVP
Hintermann, Urs Stadtentwicklung, Finanzierung und Präsidiales SP
Maag, Bianca Soziales und Gesundheit SP
Wenger, Paul Freizeit und Kultur SVP
Zumbühl, Hans-Ulrich Bevölkerungsdienste und Sicherheit FDP


5.4 Bürgerrat Reinach

Name Geschäftsbereiche
Feigenwinter, Jürg Einbürgerungen
Jeppesen, Andreas Infrastruktur
Leimgruber, Thomas Finanzen
Meier, Peter J. Präsident, Forst
Schultheiss, Vreni Vizepräsidentin, Kultur


5.5 Die politischen Parteien der Legislative

Abk. Name Nationalrat Ständerat Landrat Einwohnerrat
CVP Christlich-Demokratische Volkspartei 31 15 11 8
EVP Evangelische Volkspartei 2 0 3 1
FDP Freisinnig-Demokratische Partei 31 12 19 7
GLP Grün-Liberale Partei 3 0 0 0
Grüne Grüne Partei 20 2 8 0
LP Liberale Partei 4 0 0 0
SVP Schweizerische Volkspartei 62 7 20 6
SP Sozialdemokratische Partei 43 9 25 10
  Übrige 4 1 4 8
  Total 200 46 90 40



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