Die Schweiz kennt keine alleinige Staatsbürgerschaft. Jeder Schweizer ist Bürger eines Ortes, wie z.B. Reinach. Weil dieser Ort (Reinach) zu einem Kanton (Basel-Landschaft) gehört und der Kanton (Basel-Landschaft) zur Schweiz, ist man Schweizer bzw. Schweizerin. Aus diesem Grunde müssen sich Einbürgerungskandidaten beim betreffenden Bürgerrat (in gewissen Gemeinden ist dies der Gemeinderat) melden.
Interessenten um das Bürgerrecht der Gemeinde Reinach orientieren sich bitte an den Erläuterungen auf der entsprechenden Unterseite für Schweizer Staatsangehörige bzw. ausländische Staatsangehörige. Bei Fragen hilft Ihnen unsere Schreiberin, Frau Kathrin Beck, unter 061 712 1224 oder per Email bgr@bgreinach.ch gerne weiter.
Interessenten um das Bürgerrecht der Gemeinde Reinach orientieren sich bitte an den Erläuterungen auf der entsprechenden Unterseite für Schweizer Staatsangehörige bzw. ausländische Staatsangehörige. Bei Fragen hilft Ihnen unsere Schreiberin, Frau Kathrin Beck, unter 061 712 1224 oder per Email bgr@bgreinach.ch gerne weiter.
