Für Ausländer
Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r an einer Einbürgerung in Reinach interessiert sind, die Bedingungen erfüllen und bereit sind, die Gebühren zu zahlen, dann orientieren Sie sich bitte an folgendem Vorgehen:

1. Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Einbürgerung in Reinach?
  • minimale Aufenthaltsdauer in der Schweiz von 12 Jahren
    • Jahre zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr zählen doppelt
    • für ausländische Ehegatten, welche zusammen ein Gesuch stellen, sind für den zweiten Ehegatten nur 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz erforderlich, sofern seit 3 Jahren eine eheliche Gemeinschaft besteht
  • minimale Wohnsitzdauer von 5 Jahren in Reinach
  • guter Leumund
  • keine hängigen Strafverfahren
  • keine Betreibungen
  • keine Steuerschulden und / oder Steuerrückstände
  • erfolgreiches Bestehen des Eignungsgesprächs (Staatskunde)
    Die Bürgergemeinde Reinach bietet die Möglichkeit, sich das für ein erfolgreiches Bestehen des Eignungsgesprächs notwendige Staatskundewissen durch einen Berufsschullehrer vermittelt zu lassen. Der Staatskundekurs findet an drei Abenden im Bürgersaal an der Kirchgasse 11 statt und kostet CHF 100.- pro Person. Interessierte melden sich bitte unter bgr@bgreinach.ch oder unter 061 712 1224 an.

Ein ausländische/-r Staatsangehörige/r kann nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger/in ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn er/sie:

  • insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat und
  • seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem/der Schweizer Bürger/in lebt.
   
2. Die Gebühren betragen:

Bund CHF 100.- für Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchstellung volljährig sind
CHF 150.- für Ehegatten, die gemeinsam ein Gesuch stellen
CHF 50.- für Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchsstellung minderjährig sind
CHF 450.- für die erleichterte Einbürgerung
Kanton
CHF 1'000.- für Volljährige und für Ehegatten, die gemeinsam eingebürgert werden
CHF 400.- für Minderjährige, die selbstständig ein Gesuch stellen (massgebend ist die Altersgrenze bei Erhalt der Einbürgerungsbestätigung durch den Landrat)
Reinach
CHF 1'500.- pro Gesuch (inkl. 1 Eignungsgespräch)
CHF 1'000.- pro Gesuch, wenn kein Eignungsgespräch notwendig ist
CHF 350.- pro weiteres Eignungsgespräch
CHF 800.- Vorauszahlung (1 Monat vor dem Eignungsgespräch)
   
3. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, dann laden Sie bitte sich das Anmeldeformular [PDF, 243KB] herunter, füllen ein Formular pro Person aus (sowohl für Erwachsene als auch Kinder) und schicken das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an: Bürgerrat Reinach, Kirchgasse 11, 4153 Reinach


Bei Unklarheiten hilft Ihnen unsere Schreiberin, Frau Kathrin Beck, unter 061 712 1224 oder per Email bgr@bgreinach.ch gerne weiter.

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihr Gesuch prüfen und Sie dann zu einem Gespräch einladen. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Prüfung der Voraussetzungen und der Klärung allfälliger Fragen. Ist alles in Ordnung, werden die Einbürgerungsunterlagen abgegeben, mit welchen Sie das formale Einbürgerungsverfahren starten können.
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen trifft der Bund vorerst eine formalitätsmässige und bundespolizeiliche Abklärung, lässt anschliessend durch die Einbürgerungsbehörden in Kanton und Gemeinde die Eignung abklären (Leumund, Integration usw.) und erteilt dann gegebenenfalls die Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. In diesem Zusammenhang führt der Bürgerrat mit ausländischen Bewerbern das sogenannte Integrationsgespräch durch. Dabei wird abgeklärt, ob sich die Bewerber sprachlich verständigen können, die Rechte und Pflichten eines Schweizer Staatsbürgers kennen und über den Aufbau und das Funktionieren unseres Staates in Gemeinden, Kanton und Bund Bescheid wissen.
Liegt schliesslich vom Kanton die Genehmigung zur Einbürgerung vor, werden die Kandidatinnen und Kandidaten vom Bürgerrat an der Bürgergemeindeversammlung vorgestellt und mit einem Antrag zur Abstimmung gebracht. Die anwesenden stimmberichtigten Bürgerinnen und Bürger entscheiden über die Einbürgerung der Kandidaten durch Handmehr.
Nach der Bürgergemeindeversammlung teilt der Bürgerrat die getroffenen Entscheide der Sicherheitsdirektion in Liestal mit. Nach erfolgreichem Abschluss des Vollzugs erhält der Kandidat/-in das Bürgerrecht der Bürgergemeinde Reinach und wird somit auch Baselbieter und Schweizer.


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