| 1. | Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Einbürgerung in Reinach?
Ein ausländische/-r Staatsangehörige/r kann nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger/in ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn er/sie:
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| 2. | Die Gebühren betragen:
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| 3. | Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, dann laden Sie bitte sich das Anmeldeformular [PDF, 243KB] herunter, füllen ein Formular pro Person aus (sowohl für Erwachsene als auch Kinder) und schicken das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an: Bürgerrat Reinach, Kirchgasse 11, 4153 Reinach |
Bei Unklarheiten hilft Ihnen unsere Schreiberin, Frau Kathrin Beck, unter 061 712 1224 oder per Email bgr@bgreinach.ch gerne weiter.
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihr Gesuch prüfen und Sie dann zu einem Gespräch einladen. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Prüfung der Voraussetzungen und der Klärung allfälliger Fragen. Ist alles in Ordnung, werden die Einbürgerungsunterlagen abgegeben, mit welchen Sie das formale Einbürgerungsverfahren starten können.
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen trifft der Bund vorerst eine formalitätsmässige und bundespolizeiliche Abklärung, lässt anschliessend durch die Einbürgerungsbehörden in Kanton und Gemeinde die Eignung abklären (Leumund, Integration usw.) und erteilt dann gegebenenfalls die Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. In diesem Zusammenhang führt der Bürgerrat mit ausländischen Bewerbern das sogenannte Integrationsgespräch durch. Dabei wird abgeklärt, ob sich die Bewerber sprachlich verständigen können, die Rechte und Pflichten eines Schweizer Staatsbürgers kennen und über den Aufbau und das Funktionieren unseres Staates in Gemeinden, Kanton und Bund Bescheid wissen.
Liegt schliesslich vom Kanton die Genehmigung zur Einbürgerung vor, werden die Kandidatinnen und Kandidaten vom Bürgerrat an der Bürgergemeindeversammlung vorgestellt und mit einem Antrag zur Abstimmung gebracht. Die anwesenden stimmberichtigten Bürgerinnen und Bürger entscheiden über die Einbürgerung der Kandidaten durch Handmehr.
Nach der Bürgergemeindeversammlung teilt der Bürgerrat die getroffenen Entscheide der Sicherheitsdirektion in Liestal mit. Nach erfolgreichem Abschluss des Vollzugs erhält der Kandidat/-in das Bürgerrecht der Bürgergemeinde Reinach und wird somit auch Baselbieter und Schweizer.
