Vermietung
Die Bürgergemeinde Reinach verfügt über verschiedene Räumlichkeiten, welche für private Zwecke gemietet werden können. Hierzu bedarf es nicht zwingend des Bürgerrechts der Gemeinde, die Lokalitäten stehen allen Personen offen. Bürger von Reinach geniessen jedoch einen Vorzug gegenüber Dritten: dies in Bezug auf die Vergabe als auch in Bezug auf den Mietpreis.



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