Gebühren
  Schweizer Ausländer
Bund
keine
Fr. 100.- für Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchstellung volljährig sind
Fr. 150.- für Ehegatten, die gemeinsam ein Gesuch stellen
Fr. 50.- für Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchsstellung minderjährig sind
Fr. 450.- für die erleichterte Einbürgerung
Kanton
Fr. 400.- pro Gesuch
(keine Gebühr, wenn bereits BL-Bürger)
Fr. 1'000.- für Volljährige und für Ehegatten, die gemeinsam eingebürgert werden
Fr. 400.- für Minderjährige, die selbstständig ein Gesuch stellen (massgebend ist die Altersgrenze bei Erhalt der Einbürgerungsbestätigung durch den Landrat)
Reinach
Fr. 300.- pro Gesuch
Fr. 1'500.- pro Gesuch (inkl. 1 Eignungsgespräch)
Fr. 1'000.- pro Gesuch, wenn kein Eignungsgespräch notwendig ist
Fr. 350.- pro weiteres Eignungsgespräch

Fr. 800.- Vorauszahlung (1 Monat vor dem Eignungsgespräch)


Gebührenregelung gültig ab 1.1.2007


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